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Logopädie

LOGOPÄDIE

Logopädie für Kinder


Ein Kind benötigt eine logopädische Behandlung,

  • wenn es Laute nicht korrekt ausspricht oder sie ganz auslässt
  • wenn es Buchstaben vertauscht
  • wenn der Wortschatz und/oder die Grammatik nicht altersgemäß entwickelt ist/sind
  • wenn es stottert oder poltert
  • wenn es dauerhaft mit heiserer Stimme spricht
  • wenn es mit einer Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte geboren wurde
  • wenn eine periphere oder zentrale Hörstörung diagnostiziert wurde
  • wenn eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) diagnostiziert wurde
  • wenn der Verdacht auf eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) besteht
  • wenn ein Muskelungleichgewicht im Mund- und Gesichtsbereich besteht
  • wenn eine geistige und/oder körperliche Beeinträchtigung besteht

In der Regel diagnostiziert der Kinder- oder Jugendarzt, ob Ihr Kind eine logopädische Behandlung benötigt. Bitte lassen Sie vor dem Therapiebeginn das Hörvermögen Ihres Kindes abklären.

Logopädie für Erwachsene


Ein Erwachsener benötigt eine logopädische Behandlung,

  • wenn Störungen im Redefluss bestehen (Stottern/Poltern)
  • wenn eine organische (nach Schlaganfall, neurologischen oder onkologischen Erkrankungen) oder funktionelle Schluckstörung besteht
  • wenn eine organische (aufgrund von Schlaganfall, neurologischen oder onkologischen Erkrankungen) oder funktionelle Störung in der Artikulation besteht
  • wenn aufgrund von Schlaganfall, neurologischen oder onkologischen Erkrankungen eine Aphasie besteht
  • wenn eine organische, funktionelle oder psychogene Stimmstörung vorliegt
  • wenn eine Trachealkanüle eingesetzt wurde
  • wenn der Kehlkopf aufgrund von Tumorerkrankungen ganz oder teilweise entfernt wurde
  • wenn aufgrund einer peripheren oder zentralen Hörstörung die Artikulation beeinträchtigt ist

    .

In der Regel entscheidet der behandelnde Arzt über einen logopädischen Bedarf und stellt eine entsprechende Verordnung aus.

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